Standesamt
Dienstleistungen im Rahmen der standesamtlichen Arbeit:
- Beurteilungen von Personenstandsfälle (z.B. Hausgeburten, Eheschließung, Sterbefälle)
- Erteilung von Urkunden und beglaubigten Abschriften aus Geburten-, Heirats- und Sterbebüchern des Amtsbereiches Wittstock einschließlich Ortsteile
- Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen zur Namensführung (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamen nach Scheidung, Anschlusserklärungen nach Eheschließung)
- Vaterschaftsanerkennungen (gebührenfrei)
Anmeldung einer Eheschließung
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Wittstock/Dosse haben und
- beide in Wittstock/Dosse geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn der Hauptwohnsitz nicht Wittstock/Dosse ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
Wenn Sie nicht in Wittstock/Dosse geboren sind, brauchen Sie eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt.
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen folgende Urkunden vorlegen:
- eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
- und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist.
Sollte sich Ihre Namensführung nach Auflösung der Ehe nicht geändert haben, reicht eine Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. das rechtskräftige Scheidungsurteil.
Wenn Sie in Wittstock/Dosse geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Kontaktdaten
Anschrift: | Am Bahnhof 2 16909 Wittstock/Dosse |
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Telefon: | 03394 429-0 | ||||
Telefax: | 429-199 | ||||
E-Mail: | |||||
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