Standesamt
Sterbefall, beurkunden
Kurzinformationen
Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.
Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.
Beschreibung
Es werden alle Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich von Wittstock/Dosse (einschl. aller Ortsteile) ereignen.
Voraussetzungen:
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.
Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)
Notwendige Unterlagen
Die Antragstellung ist formlos.
Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:
- Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
- ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
- ggf. Vorsorgevollmacht
Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original).
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.
Fristen
1 bis 3 Tage
Gebühren
10,00 Euro - für das 1. Exemplar der Sterbeurkunde (Einmalgebühr)
05,00 Euro - für jedes weitere Exemplar
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Ansprechpartner
Herr Degner
03394 429323
Frau Havemann
Am Bahnhof 2
03394 429312
03394 429319
Frau Lindner
Am Bahnhof 2
03394 429 0