Friedhofswesen
Beim Eintritt eines Todesfalles gibt das beauftragte Bestattungsinstitut Hilfe bei der Erledigung der Formalitäten. Hilfe erhalten Sie natürlich auch im Bürgerbüro. Für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte sind entsprechend der Friedhofssatzung Gebühren zu entrichten. Es ist immer ein Nutzungs-berechtigter für die Grabstätte zu benennen. Soll eine Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit bzw. der Verlängerung des Nutzungsrechts aufgelöst werden, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag.
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
Ansprechpartner
Frau Schröter
(03394) 429314
Frau Schulze
(03394) 429313