Wahlen
Kurzinformationen
Neues Sitzzuteilungsverfahren bei Bundestags- und Europawahlen
Beschreibung
Erstmals am 7.Juni werden bei einer bundesweiten Wahl die Sitze nach dem Verfahren Sainte Laguë vergeben. Die in den Deutschland zu wählenden Abgeordneten im Europäischen Parlament werden genauso danach bestimmt wie am 27.September die Bundestagsmandate. Damit endet auf Bundesebene die Ära des seit 1987 angewandten Verfahrens Hare/Niemeyer, das einem Dreisatz mit Zuteilung nach größten Bruchteilen entspricht. Unschöne Erscheinungen wie der Sitzverlust einzelner Parteien trotz steigender Gesamtsitzzahl, das so genannte Alabama-Paradoxon, brachten Hare/Niemeyer trotz seiner Einfachheit immer wieder in die Kritik. Da andererseits das zuvor genutzte Höchstzahlverfahren nach D'Hondt einseitig die großen Parteien bevorzugte, gilt Sainte Laguë neuerdings als beste Methode.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
- Europawahlordnung (EuWO)
- Direktwahlakt (DWA)
- Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
- Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)
- Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
- Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG)
Ansprechpartner
Herr Schönberg
03394 429300