Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Liegenschaften
Erlösauskehr (VermG)
Beschreibung
Es handelt sich hier um die Mitteilungspflicht der Kommunen über die Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke und Gebäude. Nach Antragstellung der verfügungsbefugten Kommune wird durch die Zuordnungsbehörde mittels Bescheid festgestellt, ob der Erlös an den Verfügenden (Kommune) oder an einen anderen Berechtigten auszuzahlen ist.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Herr Krehl
Heiligegeiststraße 19-23
03394 429 111
03394 429 199
Frau Lindstädt
Zimmer C1.07
Heiligegeiststraße 19-23
03394 429115
03394 429199
Frau Grothe
Heiligegeiststraße 19-23
03394 429 114
03394 429 299