FFP2-Maskenpflicht in Gebäuden der Stadtverwaltung

Wittstock/Dosse, den 15.02.2022

Mit dem Inkrafttreten der Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung am 9. Februar 2022 gelten für die Besuche von öffentlichen Einrichtungen neue Vorschriften. Besucher müssen in den Standorten der Stadtverwaltung Wittstock/Dosse (Rathaus, Heiligegeiststraße, Bahnhof sowie Bibliothek) FFP2-Masken tragen. Eine Nachweispflicht hinsichtlich der 3G-Regel ist aktuell nicht mehr erforderlich. Die Mitarbeiter der Verwaltung müssen gemäß Eindämmungsverordnung mindestens eine medizinische Maske tragen.