Lockerungen durch neue Corona-Verordnung

Wittstock/Dosse, den 09.02.2022

Die Brandenburger Landesregierung hat in dieser Woche Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt bereits ab Mittwoch, 9. Februar 2022, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 23. Februar 2022.

Einige der wichtigsten Änderungen sind der Wegfall der 2G-Regelung für den Einzelhandel und die damit verbundene FFP2-Maskenpflicht sowie die Anwendung der 3G-Regel bei der Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel. Außerdem entfällt nächtliche Ausgangsbeschränkung für ungeimpfte oder nicht vollständig immunisierte Personen in Kommunen mit einem hohen Inzidenzwert, zu denen aktuell auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin zählt.

Die Informationen zu den Änderungen hat das Land Brandenburg in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Die vollständige Eindämmungsverordnung ist hier ebenfalls verfügbar.