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Beglaubigung, Abschrift
Urkunden oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister
- Anträge auf Ausstellung von beglaubigten Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister können bis Sie persönlich im Standesamt oder aber auch per Post, E-Mail oder Telefax stellen. Nutzen Sie dazu bitte die hinterlegten Antragsformulare und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses bei.
- Die Urkunden werden bei persönlicher Vorsprache sofort erstellt bzw. zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post versandt. Bitte übersenden Sie kein Bargeld!
Personenstandsregister werden seit 1874 geführt.
- Standesämter stellen aus den Personenstandsregistern folgende Urkunden aus
- beglaubigte Registerabschriften (wenn der Eintrag in Papierform geführt wird) oder
- beglaubigte Registerausdrucke (wenn der Eintrag elektronisch geführt wird)
und zwar für alle Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle, die sich ereignet haben
- in Wittstock/Dosse oder den eingemeindeten Orten (Ortsteilen)
- Babitz, Berlinchen, Biesen, Dossow, Dranse, Fretzdorf, Freyenstein, Gadow, Goldbeck, Groß Hasslow, Niemerlang, Rossow, Sewekow, Tetschendorf, Wulfersdorf, Zempow, Zootzen
- sowie den Gemeindeteilen Ackerfelde, Eichenfelde, Klein Haßlow, Siebmannshorst
- oder im Ausland erfolgten und nachträglich im Standesamt Wittstock/Dosse beurkundet wurden.
Das Standesamt Wittstock/Dosse stellt Ihnen auch beglaubigte Registerausdrucke und Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden aus den Personenstandsregistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus.
Voraussetzung dafür ist der elektronisch geführte Registereintrag des auswertigen Standesamtes. Einträge ab 2009 sind alle elektronisch vorhanden und demzufolge auch verfügbar. Bei Einträgen vor 2009 ist eine elektronische Nacherfassung jedes einzelnen Eintrags erforderlich.
Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Wittstock/Dosse, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann.
Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.
Die beglaubigte Registerabschrift oder der beglaubigte Registerausdruck wird ausschließlich in deutscher Sprache erstellt.
Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.
Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus.
Die Register werden an das Hauptarchiv des Landkreises Ostprignitz-Ruppin abgegeben. Dieses stellt auf Antrag Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus.
Landkreises Ostprignitz-Ruppin / Hauptarchiv
Heinrich-Rau-Str. 30 - 35
16816 Neuruppin
Personenstandsgesetz § 55 Abs. 1, § 76 Abs. 2, § 77 Abs. 3 sowie § 70 Abs. 1
Unterlagen
- Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- bei persönlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass im Original
- bei schriftlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass in Kopie
- ggf. Vollmacht bei Beantragung der Urkunde durch eine andere Person (mit Personalausweis- /Reisepasskopie des Antragstellers und Personalausweis im Original des Bevollmächtigten)
Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.
- bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
- bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
- bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
- bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner
Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn
- sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
- ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.
Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- bei persönlicher Vorsprache kann die Urkunde sofort in Empfang genommen werden
- bei Postversand ca. 1-3 Tage Tage ab Antragseingang
Kosten
15 Euro:
Ausstellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde
oder einer beglaubigten Abschrift eines Personenstandseintrags
aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung
7,50 Euro:
- Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn
- es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang heergestellt wird.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenerhebung durch Gebührenbescheid. Dieser wird per Post zugesandt.
Am Bahnhof 2
03394 429312
03394 429319
Am Bahnhof 2
03394 429 0