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Wohnberechtigungsbescheinigung
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) unerlässlich. Die zuständigen Stellen sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte.
Seit dem 01.01.2024 gelten - siehe Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 28 vom 19. Juli 2023 - folgende Grenzen:
für einen Einpersonenhaushalt: 18.500 €
für einen Zweipersonenhaushalt: 26.000 €
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: 5.800 €
zuzüglich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne § 32 Abs.1-5 Einkommenssteuergesetz: 2.000 €
maßgebliche Wohnungsgrößen:
für einen Einpersonenhaushalt: 2 Zimmer oder 50,00 m²
für einen Zweipersonenhaushalt: 2 Zimmer oder 65,00 m²
für einen Dreipersonenhaushalt: 3 Zimmer oder 80,00 m²
für einen Vierpersonenhaushalt: 4 Zimmer oder 90,00 m²
Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um 10,00 m² oder einen Wohnraum. Es kann nur ein Antrag auf einen WBS für den angestrebten Hauptwohnsitz gestellt werden.
Der WBS gilt 1 Jahr für das gesamte Land Brandenburg.
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen. Es müssen alle mitziehenden Personen angegeben werden.
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen (GebO Wohn)
Verordnung über die zuständigen Stellen auf dem Gebiet des Wohnungswesens (WoweZV)
Einkommensnachweise der letzten 12 Monate bzw. der letzten drei Monate, wenn Lohn/Gehalt gleich geblieben sind
Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder Sozialamt
BAFÖG-Bescheid/ Studienbescheinigung
letzte Rentenmitteilung
Erziehungsgeldnachweis
Für Selbstständige sind folgende Unterlagen notwendig:
Nachweis vom Steuerberater oder letzter Steuerbescheid
Versicherungspolicen (Kranken- /Renten- oder Lebensversicherung)
Nachweise über Besonderheiten:
Mutterpass
Schwerbehindertenausweis
Nachweise über die Zahlung oder den Erhalt von Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Die Erteilung bzw. Berechnung dauert ca. 1 Woche
Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG), auch in Verbindung mit § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) und § 4 Abs. 1 des Brandenburgischen Belegungsbindungsgesetzes (BelBindG) oder einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 6 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau: 15,00 Euro
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Am Bahnhof 2
03394 429 318
Am Bahnhof 2
03394 429 0