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Eheschließung

Kurzinformationen

Trauungen werden durchgeführt im

 

Ablauf der Eheschließung
Bei der Anmeldung wird mit Ihnen auch die Gestaltung der Zeremonie besprochen.

Grundsätzlich verläuft diese wie folgt:

  1. Eintritt in der Eheschließungsraum
  2. Begrüßung und Ansprache des Standesbeamten
  3. Ja-Wort und Ringtausch
  4. Verlesen und Unterzeichnung der Niederschrift über die Eheschließung
  5. Abschlussworte und Gratulation des Standesbeamten
  6. Gratulation der Gäste und Ausklang

Musikalische Begleitung der Zeremonie
Gern kann die Zeremonie musikalisch begleitet werden.

Die musikalische Umrahmung während der Eheschließung kann durch eine individuelle Absprache erfolgen Weitere Gestaltungswünsche können Sie im Anmeldeverfahren mit dem Standesamt besprechen.

Beschreibung

Heiraten in Wittstock

Grundsätzlich kann eine Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtlich) unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten oder Lebenspartner in jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten wird jedoch ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.

Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Wittstock/Dosse (einschließlich der Ortsteile), können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Wittstock/Dosse anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft anzumelden.

Wenn Sie beide nicht in Wittstock/Dosse wohnen, können Sie im Standesamt Wittstock/Dosse heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.

Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft und die verbindliche Reservierung eines Termins ist frühestens 6 Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich, sollte aber auch nicht später als 1 Monat vorher erfolgen.

Bitte beachten Sie:

  • es können auch Termine, die außerhalb des 6-Monats-Zeitraumes liegen, vorreserviert werden. Der Termin wird jedoch erst verbindlich, wenn rechtzeitig zu Beginn der 6-Monats-Frist die Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen wird und dem Standesamt Wittstock/Dosse alle Anmeldeunterlagen vorliegen. Sollten Sie eine Vorreservierung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt auf!
  • Eine Terminvormerkung ist jedoch nicht für Paare, von denen ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, möglich.

Sie haben die Möglichkeit, mit dem Standesamt einen Termin zu vereinbaren

  • für die Auskunft über die Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung / Lebenspartnerschaft (hierbei handelt es sich nicht um die Anmeldung!)
  • für die Anmeldung einer Eheschließung / Lebenspartnerschaft incl. Absprachen (beide Partner Deutsche)
  • für die Anmeldung einer Eheschließung / Lebenspartnerschaft (ein oder beide Partner Ausländer)
  • für die Absprache zum Ablauf der Eheschließung / Lebenspartnerschaft (nach vorheriger Anmeldung beim Standesamt)

 

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Notwendige Unterlagen

Die Anmeldung der Eheschließung ermöglicht die Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse durch das Standesamt. Die Frage nach den dafür notwendigen Unterlagen kann hier zwar nicht abschließend beantwortet werden, da aufgrund der Vielfalt der persönlichen Lebensumstände oft verschiedene Unterlagen zusammengetragen werden müssen. Es gibt jedoch Dokumente, die in jedem Fall im Original benötigt werden:

Familienstand ledig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
  • beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung mit Kopie vom Personalausweis / Reisepass des nicht anwesenden Partners

Familienstand geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben / verwitwet:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
  • beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
  • Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. rechtskräftiges Scheidungsurteil / Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
  • ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung mit Kopie vom Personalausweis / Reisepass des nicht anwesenden Partners

Bei gemeinsamen Kindern (minderjährige / volljährige): 

  • Geburtsurkunde
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde eingetragen ist
  • Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, sofern beim Jugendamt / Notar bereits begründet

Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland benötigt werden.

WICHTIG:

Wohnen beide nicht in Wittstock/Dosse, möchten aber hier heiraten, muss die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Diese Anmeldeunterlagen müssen dem Standesamt Wittstock/Dosse zugesandt bzw. vorgelegt werden.

Kosten

Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für die auszustellenden Eheurkunden.

Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt.

51,00 Euro: Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung deutschen Rechts

30,00 Euro: Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung ausländischen Rechts (zusätzlich je Auslandsbeteiligung)

15,00 Euro: Eheurkunde (1. Exemplar)
  7,50 Euro: jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar

Eheschließung in den Amtsräumen (Rathaus)
 

45,00 Euro: während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes 
                    (Mo/Mi/Fr.  08.30 – 12.00 Uhr, Di /Do 08.30 -17.30 Uhr)

100,00 Euro: außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
                     (Mo/Mi/Fr ab 12 Uhr, Samstag 10-16Uhr)

Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte)
 

120,00 Euro: während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes 
                     (Mo/Mi/Fr.  08.30 – 12.00 Uhr, Di /Do 08.30 -17.30 Uhr)

150,00 Euro: außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
                     (Mo/Mi/Fr ab 12 Uhr, Samstag 10-16 Uhr)

Mietbeträge für die Außenorte
 

100,00 Euro: Miete Kreismuseum Alte Bischofsburg

150,00 Euro: Kaution Kreismuseum Alte Bischofsburg
 

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Gebührenbescheid per Post
Ansprechpartner

Standesamt
Frau Havemann
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429312
Telefax 03394 429319
Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister
Merkblätter
Gebühren im Standesamt