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Personalausweis

Kurzinformationen

Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildnachweis als Identitätsnachweis.

Deutsche Staatsangehörige unterliegen gemäß § 1 Personalausweisgesetz der Ausweispflicht. Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

Beschreibung

Seit dem 01.11.2010 wird nur noch der neue Ausweis im Scheckkarten-Format mit integrierter elektronischer ID hergestellt. Die alten Personalausweise behalten Ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.

Die elektronische Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion):
Durch die elektronische Online-Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit sich online auszuweisen. So können Sie z.B. ein Führungszeugnis beantragen (bei dem Bundesamt für Justiz), Ihre Punkte in Flensburg abrufen (bei dem Kraftfahrt-Bundesamt) oder eine Versicherung über das Internet abschließen. Um die Funktion benutzen zu können, benötigen Sie ein Lesegerät sowie die Software „AusweisApp“.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Informationsbroschüre, welche Wir Ihnen bei der Beantragung anbieten oder auf der Internetseite www.personalausweisportal.de.

Sie erhalten ca. 2 Wochen nach Antragstellung den sogenannten PIN-Brief. Dieser PIN-Brief enthält wichtige Informationen zur Nutzung der eID-Funktion und gibt Ihnen Bescheid darüber, dass Ihr Personalausweis zur Abholung im Bürgerbüro bereit liegt. Bitte bewahren Sie diesen bis zum Ablauf des Personalausweises auf.

Sollten Sie nicht persönlich zur Abholung des Personalausweises erscheinen können, kann eine spezielle Vollmacht bei der Beantragung mitgegeben werden.

 

Verlust des Personalausweises

Jede/r BürgerIn ist verpflichtet, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder den Fund des Ausweises unverzüglich persönlich zu melden:

  • wurde der Personalausweis entwendet, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden.
  • ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen.
  • bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der / die BürgerIn die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.

Beim Verlust eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter eID-Funktion muss die elektronische Funktion unverzüglich gesperrt werden (Sperrhotline: 116 116), um die Nutzung der Online-Funktion zu verhindern. Sollten Sie die digitale Signatur nutzen, bedenken Sie, dass Sie diese separat sperren lassen müssen.

 

Vorläufiger Personalausweis

Der vorläufige Ausweis wird beantragt, wenn Sie kurzfristig ein Dokument benötigen, weil Sie Ihren richtigen Personalausweis z.B. verloren haben und keinen gültigen Reisepass besitzen.

 

Ausweispflichtbefreiung

Bürger können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn

  • für sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  • sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  • sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

Notwendige Unterlagen
  • persönliches Erscheinen des Antragstellers mit Alleiniger/Hauptwohnung in Wittstock/Dosse
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Personalausweis oder Reisepass (bisheriges Dokument)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderungen, z.B. Wiederannahme) im Original
  • ggf. Eheurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung) im Original
  • ggf. Geburtsurkunde (wenn diese noch nie im Bürgerbüro vorgelegt wurde)

zusätzlich bei unter 16-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche hauptwohnsitzlich gemeldet ist
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
    (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
    (bitte erkundigen Sie sich dazu am Besten vorher telefonisch)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

(Nichtabgabe Sorgeerklärung wird beim zuständigen Jugendamt beantragt, siehe Formulare)

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:

  • Geburtsurkunde im Original
  • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: die Einbürgerungsurkunde im Original
Fristen

Die Fertigstellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei dauert ca. 2 Wochen.

Der vorläufige Personalausweis wird gleich bei der Beantragung ausgestellt.

Kosten
  • 22,80 € für die Beantragung für Personen unter 24 Jahre
  • 37,00 € für die Beantragung für Personen über 24 Jahre
  • 10,00 € für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises
Ansprechpartner

Bürgerbüro
Frau Samusch
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Frau Schulze
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Frau Schröter
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429314
Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Formulare
Antrag Ausstellung Negativbescheinigung
Datenschutz
Einverständnis gesetzlicher Vertreter