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Namensführung
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. |
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Beispiel: |
Sabine Traum, geb. Sommer & Theo Traum |
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Sabine Sommer & Theo Sommer, geb. Traum |
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Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. |
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Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen. |
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Beispiel: |
Sabine Sommer & Theo Traum |
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Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. |
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Beispiel: |
Sabine Sommer & Theo Sommer-Traum |
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oder |
Sabine Sommer & Theo Traum-Sommer |
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Sabine Sommer-Traum & Theo Traum |
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oder |
Sabine Traum-Sommer & Theo Traum |
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Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namen können Sie einmal wieder rückgängig machen. Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden. Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Die Gebühr für diese Namensbestimmung beträgt 30 Euro.
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Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe Ehegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe ohne jede Frist wieder annehmen. Die gesetzliche Gebühr für diese Namensbestimmung beträgt 30 Euro. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Auflösungsvermerk mit. Diese Urkunde erhalten Sie bei Ihrem Heirats-Standesamt. Wenn Sie in Wittstock/Dosse geheiratet haben, benötigen Sie nur Ihren Ausweis. Diese Erklärung muss vor dem Standesbeamten abgegeben werden. |
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Haben Sie hierzu noch weitere Fragen, rufen Sie uns an: |
ggf. mit deutscher Übersetzung
- Heiratsurkunde
- Nachweise über die Staatsangehörigkeit, Reisepass
- Geburtsurkunden von Kindern, die von der Namenserklärung betroffen sind
- ggf. Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil) bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Anerkennungsbescheid bei einer ausländischen Ehescheidung bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Nachweise über abweichende Namensführungen
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Am Bahnhof 2
03394 429312
03394 429319
03394 429323