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Stadtkasse
Die Stadtkasse ist zuständig für die Bearbeitung des gesamten Zahlungsverkehrs einschl. der Liquiditätsplanung sowie der gesamten Buchführung einschließlich Sammlung der Belege im Rahmen eines IT-Verfahrens im Finanzwesen bis zur Vorbereitung der Haushaltsrechnung. Stadtkasse ist weiterhin zuständig für die Mahnung rückständiger Forderungen und bei weiterer Nichtzahlung für die Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens bzw. bei privatrechtlichen Forderungen für die entsprechenden Anträge zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur zwangsweisen Beitreibung von Geldbeträgen.
Federführend bearbeitet die Stadtkasse die Geltendmachung von Forderungen in Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren. Die Stadtkasse wirkt mit bei Stundung von Forderungen und bei der Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Vollstreckungskosten, Säumniszuschlägen und Verzugszinsen.
03394 429 124
03394 429133
03394 429132
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