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Beglaubigung
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften.
Amtliche Beglaubigung dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Für die Beglaubigung von Schriftstücken müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.
Beglaubigt werden Kopien von z.B.:
- Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen, Zertifikaten
- Übersetzungen (z.B. Zeugnisse) aus dem Ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- Personalausweise und Reisepässe (nicht als Ersatzdokument)
- Privat- und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde
Nicht beglaubigt werden Kopien von z.B.:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Generalvollmachten
- private Verträge
- Führerscheine, Fahrzeugpapiere, Jagdscheine, Fischereischeine, Betreuerausweise, Handwerkskarten
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
- Personalausweis, Reisepass oder Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
2,75 € pro Beglaubigung
0,50 € pro Kopie
Gebühren werden nicht erhoben für Beglaubigungen von Zeugnisabschriften und -ablichtungen für Schüler und Schulabgänger (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wittstock/Dosse).
Am Bahnhof 2
03394 429 0
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Am Bahnhof 2
03394 429314