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Nebenwohnung
Eine Neben- oder Zweitwohnung ist im Melderecht eine privat genutzte Wohnung, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.
Im deutschen Melderecht wird zwischen Haupt- und Nebenwohnungen unterschieden. Nutzt ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Die Hauptwohnung ist im Allgemeinen die Wohnung, wo sich der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse darstellt. Alle übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Die Anmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde der Nebenwohnung. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung.
Die An – und Abmeldung kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder durch einen Bevollmächtigten getätigt werden. Bei schriftlicher Anmeldung der Nebenwohnung oder der Anmeldung per E-Mail einen Meldeschein ausfüllen (siehe Formulare).
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis des Bevollmächtigten und eine von dem Vollmachtgeber unterschriebene Vollmacht (siehe Formular, im Original mitzubringen)
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- ggf. Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung zur Anmeldung des Kindes im Haushalt des anderen Elternteils, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge besteht (siehe Formulare)
- ggf. Sorgerechtserklärung/ Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Nichtabgabe Sorgeerklärung wird beim zuständigen Jugendamt beantragt, siehe Formulare)
Die An - und Abmeldungen werden direkt bei Vorsprache im Bürgerbüro vorgenommen.
Schriftliche An- und Abmeldungen (auch per E-Mail) werden schnellstmöglich bearbeitet. Die An - oder Abmeldebestätigung wird Ihnen zum Hauptwohnsitz gesandt.
Keine Gebühr
Am Bahnhof 2
03394 429314
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Am Bahnhof 2
03394 429 0