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Hauptwohnung
Wenn Sie nur eine Wohnung in Deutschland beziehen, ist diese Wohnung die „alleinige Wohnung". Es ist dabei unerheblich, ob Sie in dieser Wohnung allein wohnen oder mit weiteren Personen zusammenwohnen. Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die vorwiegend benutzte die Hauptwohnung.
Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in Wittstock/Dosse bzw. in den Orts- und Gemeindeteilen nach Zuzug aus dem Bundesgebiet oder aus dem Ausland beziehen oder innerhalb des Meldebereichs umziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden oder ummelden.
Bei Zuzug bzw. Umzug einer Familie, kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis des Bevollmächtigten und eine von dem Vollmachtgeber unterschriebene Vollmacht (siehe Formular, im Original mitzubringen)
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- ggf. Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung zur Anmeldung des Kindes im Haushalt des anderen Elternteils, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge besteht (siehe Formulare)
- ggf. Sorgerechtserklärung/ Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Nichtabgabe Sorgeerklärung wird beim zuständigen Jugendamt beantragt, siehe Formulare)
Ihre Anmeldung/Ummeldung wird direkt bearbeitet
Keine
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Am Bahnhof 2
03394 429314
Am Bahnhof 2
03394 429 0