Standesamt
Geburt, beurkunden
Kurzinformationen
Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Geburtsbescheinigung
- Sind die Eltern miteinander verheiratet:
- Personalausweis
- Heiratsurkunde
- bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
- Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:
- wenn Sie ledig sind, Ihre eigene Geburtsurkunde
- wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine Heiratsurkunde und entsprechende Nachweise über die Auflösung dieser Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
- Vaterschaftsanerkennung, sofern diese vorgeburtlich erfolgte
- falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, ist diese beim Standesamt vorzulegen
- In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten
- Spätaussiedler
- erforderliche Vaterschaftsanerkennung
- gewünschte Namenserteilung
Gebühren
- Geburtsurkunde: 15 Euro
- jede weitere Urkunde: 7,50 Euro
- Namensführung des Kindes (§ 45 Abs. 1 PStG): 37 Euro
- Vaterschaftsanerkennung: 30 Euro
- Bescheinigungen für Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld sind kostenfrei
Ansprechpartner
Frau Havemann
Am Bahnhof 2
03394 429312
03394 429319
Frau Lindner
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Formulare
Merkblätter
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